Ein neuer Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder führt zu massiven Veränderungen bei der Bewertung von Flächen mit Wind- und Solaranlagen im Erbfall. Statt nach bisherigen Bodenrichtwerten werden diese Flächen nun häufig nach dem Ertragswertverfahren bewertet – mit drastischen finanziellen Folgen für Land- und Forstwirte.
Besonders betroffen sind ältere Grundstückseigentümer, die ihre Flächen für erneuerbare Energien verpachtet haben und deren Nachfolge geregelt werden muss. Durch die neue Bewertungsmethode können im Erbfall erstmals Steuerbelastungen im sechsstelligen Bereich entstehen, da die bisherigen steuerlichen Privilegien für land- und forstwirtschaftliche Flächen teilweise entfallen.
Hier geht es zum vollständigen Artikel der Bundesverband WindEnergie e. V.: “Erbschaftsteuer: Windparks treiben Erbschaftskosten hoch”
SATELL, darunter Frau Dr. Sonja Venger und Stefan Strobl, rät dringend zum Handeln und zu einer frühzeitigen Planung. Als mögliche Lösung gilt unter anderem die Beteiligung an Betreiber-Gesellschaften, um steuerliche Vorteile zu erhalten – allerdings mit neuen Risiken. Nichtstun kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.Für Rückfragen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
SATELL Rechtsanwälte Steuerberater
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